Der Lizenzgeber (easyreview GmbH) stellt dem Lizenznehmer eine online basierte Plattform, zur Beurteilung, Dokumentation und Erfassung der Leistungen seiner Mitarbeiter, zur Verfügung. Die Konkretisierung der Lizenzvereinbarung ist unter §2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Bereitstellung der Online-Plattform erfolgt über den Server des Lizenzgebers, zu dem der Lizenzgeber Zugang erhält.
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen vom Lizenzgeber (gleich ob entgeltliche oder unentgeltliche und unabhängig von deren Umfang), die in Bezug auf die Nutzung des Dienstes vom Lizenzgeber erbracht werden.
Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Der Lizenznehmer ist dazu angehalten, sich vor Vertragsabschluss über die aktuellen AGB zu informieren. Die AGB sind im Internet unter http://www.easy-review.de jederzeit einzusehen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmer erkennen wir nicht an, außer wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung, Zustandekommen des Vertrags
Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer eine online basierte Plattform zur Verfügung, mit der der Lizenznehmer i) firmeninterne Leistungsbewertungen erfassen und dokumentieren kann, ii) Beobachtungen und Notizen zu Mitarbeitern hinterlegen kann, iii) den Mitarbeiter die Möglichkeit bietet direkte Feedbacks zu senden und vi) eine Auswertung über die Entwicklung der Mitarbeiter erhält.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Umfang der angebotenen Funktionalität des Dienstes jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, insbesondere zu erweitern und umzugestalten. Diese Änderungen stellen keinen Kündigungsgrund dar. Über wesentliche Änderungen wird der Lizenznehmer per E-Mail informiert.
Die Angebote des Lizenzgebers, insbesondere die im Internet präsentiert werden, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn der Lizenzgeber bezeichnet diese ausdrücklich als verbindlich.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Lizenznehmers in Kraft. Jede Partei kann den Vertrag ordentlich gemäß vertraglicher Vereinbarung kündigen.
Nach Unterzeichnung richtet der Lizenzgeber, zum Beginn der Vertragslaufzeit, dem Lizenznehmer die Nutzung des Dienstes ein.
Der Lizenzgeber kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, einer Vorauszahlung, einer Bürgschaftserklärung einer Bank oder von anderen Informationen oder Bestätigungen abhängig machen. Der Lizenzgeber behält sich vor, im Einzelfall den Abschluss eines Vertrages ohne Begründung abzulehnen.
§ 3 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
Für die Nutzung des Dienstes hat der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr zu zahlen. Die Höhe der Lizenzgebühr bestimmt sich aus der Anzahl der angelegten Mitarbeiter in der vom Lizenzgeber bereitgestellten Beurteilungssoftware. Jeweils zum 1. des Monats stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine Rechnung anhand der aktuell angelegten Mitarbeiter aus, und wird diese auf dem Postwege oder elektronisch übermitteln. Die Anzahl der angelegten Mitarbeiter ist immer zum 1. des Monats als aktuell zu betrachten und gilt als Grundlage für die Rechnungsstellung. Die Rechnungen sind ab Zugang, ohne Abzug, mit einer Frist von 14 Tagen fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Lizenzgeber behält sich vor, die Preise jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Über eine Preisänderung wird der Lizenznehmer vorab informiert.
Reisekosten und Spesen sind gesondert in einem angemessenen Umfang in vereinbarter Höhe zu vergüten.
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird, vom Beginn der Vertragslaufzeit, auf unbegrenzte Zeit geschlossen, sofern dieser nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende schriftlich oder per E-Mail vom Lizenznehmer gekündigt wird.
Im Falle einer Kündigung wird dem Lizenznehmer und seinen angelegten Mitarbeitern zum Kündigungsdatum der Zugang zur Software verwehrt. Der Lizenznehmer hat sich vorher per Export die Daten zu sichern und keinen Anspruch mehr auf etwaige Auswertungsfunktionen.
Hat der Lizenznehmer innerhalb von 6 Monaten nach der Vertragslaufzeit keine Verlängerung angefordert, so ist der Lizenzgeber berechtigt, alle Daten des Lizenznehmers einschließlich aller in seinem Nutzerkonto vorhandenen Nutzer, Fragebögen und Beurteilungen endgültig und unwiderrufbar zu löschen.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet.
Das Recht vom Lizenzgeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Aktive Störungen oder Gefährdungen des Dienstes durch Handlungen des Lizenznehmers und seiner Mitarbeiter führen zur sofortigen fristlosen Kündigung. In diesem Fall behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Lizenznehmer geltend zu machen.
§ 5 Pflichten des Lizenznehmers und deren Mitarbeiter
Der Lizenznehmer und deren Mitarbeiter dürfen ihr Benutzerkonto Dritten nicht zugänglich machen und haben die dafür entsprechenden Zugangsdaten und das persönliche Passwort vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Der Lizenznehmer und deren Mitarbeiter haben ihr Passwort in regelmäßigen Abständen aus Gründen der Sicherheit zu ändern. Die Änderung des Passwortes kann online vorgenommen werden. Sofern der Lizenznehmer oder seine Mitarbeiter den Verdacht haben, dass Dritte Kenntnis vom Passwort haben, hat er dieses unverzüglich zu ändern.
Liegt ein hinreichender Verdacht darauf vor, dass der Zugang des Lizenznehmers durch einen Dritten unberechtigt benutzt wird, so kann der Lizenzgeber den Zugang des Lizenznehmers zum Dienst sperren bis der Verdacht entkräftet ist. Der Lizenznehmer wird in diesem Falle unverzüglich über die Sperrung informiert und erhält neue Zugangsdaten vom Lizenzgeber sobald der Vorfall geklärt ist.
Der Lizenznehmer darf den Dienst ausschließlich für den vorhergesehen Zweck nutzen. Er darf insbesondere den Dienst nicht missbräuchlich nutzen, z.B. Versenden von Werbe-E-Mails (Spamming), Junk-Mails, Viren, Malware oder sonstige Arten von schadhafter Software, Code oder Links.
Der Lizenznehmer darf den Dienst nicht in einem Maß nutzen, welches weit über die durchschnittliche Nutzung hinaus geht, insbesondere wodurch die Servergeschwindigkeit und -stabilität andere Benutzer in ihrer Nutzung beeinträchtigt.
Dem Lizenznehmer ist es untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung vom Lizenzgeber, das System auf Schwachstellen zu testen oder zu scannen.
Der Lizenznehmer ist allein für die Inhalte der von ihm im Internet veröffentlichten oder des Lizenzgebers zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teilen davon verantwortlich. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung von Inhalten und/oder bei der Übergabe von Inhalten an den Lizenzgeber zur Veröffentlichung die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die in Deutschland und weltweit geltenden Gesetze zum Schutze von Kindern und Jugendlichen sowie Urhebern und zum Schutz vor Terrorismus und Gewalt zu beachten. Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung der in Deutschland geltenden Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr verantwortlich.
Der Lizenznehmer stellt bei der berechtigten Benutzung des Dienstes durch Dritte sicher, dass diese den Dienst entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortungsbewusst nutzen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer im Rahmen der ihm vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind.
Der Lizenznehmer hat seine im Nutzerkonto angelegten vertragsrelevanten Informationen (z.B. Name, E-Mail) ständig aktuell zu halten. Hierfür steht dem Lizenznehmer und seinen Mitarbeitern ein entsprechendes Konfigurationsmenü in seinem Nutzerkonto zur Verfügung.
Dem Lizenznehmer ist es untersagt seine Zugangsdaten, für die Nutzung der Beurteilungssoftware, anderen Personen kenntlich zu machen und diesen damit Zugang zum System zu gewähren.
Der Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber und alle Mitarbeiter des Lizenzgebers von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten aufgrund des vom Lizenznehmer im Internet veröffentlichten oder an den Lizenzgeber zur Veröffentlichung übergebenen Inhalt oder Teilen davon frei. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, den Lizenzgeber und/oder Mitarbeiter des Lizenzgebers von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen Dritter sowie von allen Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizuhalten oder freizustellen.
Verstößt der Lizenznehmer gegen eine seiner Pflichten, so hat der Lizenzgeber das Recht, das Nutzerkonto des Lizenznehmers auf dessen Kosten zu sperren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Lizenznehmers gegen seine Pflichten steht dem Lizenzgeber ein fristloses Kündigungsrecht zu. Im Falle von Falschangaben bei der Anmeldung oder bei missbräuchlicher Nutzung des Dienstes behält sich der Lizenzgeber vor, das Kundenkonto mitsamt aller Daten umgehend zu löschen.
§ 6 Nutzungsrechte, Daten Eigentümerschaft
Alle Leistungen, die der Lizenznehmer innerhalb des Leistungsumfanges über den Lizenzgeber bezieht, sind ausschließlich für die eigene, firmeninterne Nutzung und eigenen, firmeninternen Zwecke gedacht. Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere ein Weiterverkauf als Dienstleistung (Software as a Service), ist nicht gestattet.
Der Lizenzgeber erhebt keine Rechte an den vom Lizenznehmer angelegten und erfassten Daten und übergibt dem Lizenznehmer zu jederzeit das alleinige Recht an den Daten (Eigentümerschaft).
§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz, Speicherung
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist der Lizenzgeber darauf hin, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese Daten können, falls erforderlich und soweit der Lizenznehmer nicht ausdrücklich widerspricht, ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung an Dritte weitergegeben werden. Der Lizenznehmer hat das Recht, seine Einwilligung zu dieser Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die gesammelten Daten des Lizenznehmers in keiner Weise zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
Die obigen Absätze (1) und (2) gelten nur insoweit nicht, als der Lizenzgeber gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen beispielsweise zur Strafverfolgung, solche Daten zu offenbaren.
Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, dass er vom Lizenzgeber in schriftlicher und elektronischer Form als Referenzkunde mit seinem Firmennamen genannt werden darf. Auf speziellen Wunsch kann er mit einer einfachen E-Mail dem widersprechen und eine sofortige Entfernung der Referenzkunden-Nennung verlangen.
§ 8 Datensicherung, Löschung der Fragebögen und Nutzerkonten
Datensicherungen werden vom Lizenzgeber alle 24 Stunden durchgeführt und sind immer in den nächsten 24 Stunden als aktuell zu sehen. Ein Ausfall der Datensicherung bedingt durch Viren oder Hackerangriffe oder durch sonstige vom Lizenzgeber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Umstände begründet keine Ansprüche des Lizenznehmers gegenüber dem Lizenzgeber.
Der Lizenznehmer hat die gesammelten Daten bzw. die Ergebnisse seiner Beurteilungen in regelmäßigen Abständen durch "Export" zu sichern. Erforderliche Schutzmaßnahmen hat der Lizenznehmer selbst zu treffen.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Löschung eines Mitarbeiters, eines Fragebogens, einer Beurteilung, einer Zielvereinbarung, sonstige angelegten Daten sowie eines dem Kunden untergeordneten Nutzers die damit verbundenen Daten aus dem System endgültig gelöscht werden.
§ 9 Verfügbarkeit und Gewährleistung des Dienstes
Der Lizenzgeber strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 100% an. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen nicht verfügbar ist, die nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers liegen, wie z.B. im Falle von höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter etc. Bei Attacken darf der Lizenzgeber die Leistung für den Zeitraum der Attacke einstellen. Im Falle von Störungen oder Unterbrechungen wird der Lizenzgeber unverzüglich sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit so kurzfristig wie möglich wieder herzustellen.
Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass der Dienst seine Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen die verursacht werden, weil der Lizenznehmer gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Soweit ein Mangel des Dienstes vorliegt, ist der Lizenzgeber zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Im Falle mindestens zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Lizenznehmer berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Die Verpflichtung zur Gewährleistung ist zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt.
Der Lizenznehmer und der Lizenzgeber stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber Fehler umgehend schriftlich mitteilen und die Mängel genau benennen. Der Lizenznehmer wird zudem auf Verlangen vom Lizenzgeber die von ihm eingesetzten Daten, die zum Fehler geführt haben, sowie die zur Fehleranalyse und -behebung benötigten Mitwirkungsleistungen in geeigneter Weise und unentgeltlich für die Vertragsabwicklung zur Verfügung stellen.
Falls Aufwendungen durch Mängelrügen entstehen, die nicht auf Mängeln der vom Lizenzgeber erbrachten Leistung beruhen, so wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die entstandenen Kosten vergüten.
§ 10 Haftung
Der Lizenzgeber haftet für von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Das gleiche gilt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit der Lizenzgeber nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, greift eine Haftung für von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann ein, soweit diese auf der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, durch deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht wird und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Greift danach eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ein, so ist die Haftung auf den Ersatz des typischerweise bei Vertragsschluss für den Lizenzgeber vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit die Haftung vom Lizenzgeber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dieser Ausschluss oder diese Begrenzung auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vom Lizenzgeber.
Der Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens gemäß Absatz (1) besteht in der Regel in der kostenfreien erneuten Gewährung der jeweiligen Dienstleistungen für den Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass die vom Lizenznehmer entworfenen Beurteilungen und Zielvereinbarungen geeignet sind, den vom Lizenznehmer gewünschten Zweck zu erfüllen. Auch haftet der Lizenzgeber nicht dafür, dass die Beurteilungen den vom Lizenznehmer erwünschten Erfolg bzw. die vom Lizenznehmer erwünschte Anzahl an Teilnehmern erzielt.
Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat der Lizenzgeber die hierdurch bedingte Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einflussvermögens vom Lizenzgeber liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen beider Vertragsparteien nicht verhindert werden können.
Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzung ihrer Rechte oder aufgrund von Rechtsverstößen durch die rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung des Dienstes gegenüber dem Lizenzgeber geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
§ 11 Geschäftsadresse
Die Geschäftsadresse lautet:
easyreview GmbH | Lessingstraße 25 | 22087 Hamburg | E-Mail: kontakt@easy-review.de | Internet: www.easy-review.de
§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg.
§ 13 Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.
24. April, 2024